Folgende Betreuungseinrichtungen haben einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen:
Kinderkrippe Storchennest Bubikon
Kinderhort Bubikon
Tagesfamilien Zürcher Oberland
FeBa (mehr Infos unter Rubrik Tagesstruktur FeBa)
Revision EBR per 1. August 2025
Die Gemeinde Bubikon hat das Elternbeitragsreglement (EBR) per 1. August 2025 revidiert, um auf geänderte steuerliche Rahmenbedingungen sowie auf Erfahrungen im ersten Jahr zu reagieren.
Was muss ich tun, wenn mein Kind eine Betreuungseinrichtung besucht, die keinen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde hat?1. Die Betreuungseinrichtung stellt Ihnen monatlich die Vollkosten in Rechnung.
2. Sie bezahlen die Rechnung.
3. Sie reichen der Abteilung Bildung monatlich folgende Unterlagen ein:
Eine Kopie der detaillierten Rechnung mit Angaben zu den genutzten Betreuungsmodulen und den jeweiligen Daten. Bitte informieren Sie die Betreuungseinrichtung darüber, dass wir eine detaillierte Rechnung pro Monat mit diesen Angaben benötigen. Es reicht nicht mehr, nur die Monatspauschale. Zudem benötigen wir den Zahlungsnachweis Ihrer Bank.
4. Nach Erhalt der vollständig eingereichten Unterlagen berechnen wir jeweils monatlich Ihren Subventionsbeitrag und erstatten ihn. Bei Erstanmeldung bitten wir Sie das untenstehende Formular "Rückerstattung Subventionsbeitrag Gemeinde"
Revision EBR per 1. August 2025
Die Gemeinde Bubikon revidiert das Elternbeitragsreglement (EBR) per 1. August 2025, um auf geänderte steuerliche Rahmenbedingungen sowie auf Erfahrungen im ersten Jahr zu reagieren.