Das familienergänzende Betreuungsangebot (FeBa) steht Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Bubikon vom Kindergarten bis zur 6. Klasse während den 39 Schulwochen zur Verfügung.Unsere Betreuerinnen sind pädagogisch erfahrene, verantwortungsbewusste Personen. Sie legen Wert darauf, den Kindern ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich wohl und aufgehoben fühlen. Mit ihrer Kreativität und Fantasie begleiten sie die Kinder durch die schulfreie Zeit.
FeBa Bubikon, Schulhaus Dörfli, alte Schulstrasse 4
Tel. FeBa 055 253 36 18, Email:
feba.bubikon@schule-bubikon.chFeBa Wolfhausen, Schulhaus Geissberg, Schulstrasse 11
Tel. FeBa 055 253 35 55, Email:
feba.wolfhausen@schule-bubikon.ch FeBa-Reglement, gültig bis 31.12.2023
Änderungen, die noch nicht im Reglement aufgeführt sind:
- Betreuung am Mittwochnachmittag
- Morgenbetreuung ab einem Kind
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Elternbeitragsreglement EBR der Gemeinde Bubikon, gültig ab 1.1.2014
Für allfällige Ermässigung der Elternbeiträge gilt das Elternbeitragsreglement EBR zur Kibe-Verordnung der Gemeinde Bubikon.
Kita-Rechner
Um einen ersten, ungefähren Eindruck zu erhalten, wieviel der Elternbeitrag resp. die Subvention der Gemeinde Bubikon betragen wird, steht Ihnen unser Kita-Rechner zur Verfügung. Mit dem Kita-Rechner können die Beiträge für die Betreuung im FeBa, in einer Tagesfamilie oder einer Krippe/Hort berechnet werden.
Gesuch um Reduktion des Elternbeitrages FeBa (Vollmacht zur Einsicht ins Steuerregister)
(in Kürze aufgeschaltet)
Subventionierte Tarife falls keine aktuelle Steuerveranlagung vorliegt oder bei Quellensteuerpflicht
Liegt keine aktuelle defintiive Steuerrechnung vor oder bei Quellensteuerpflicht werden die massgebenden Gesamteinkünfte aufgrund der aktuellsten Einkommens- und Vermögensnachweise wie bei der Steuererklärung ermittelt.