Ab dem Schuljahr 2025/26 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder bequem über die tagiNet App für die familienergänzende Betreuung anmelden.
Die App erleichtert Eltern und Erziehungsberechtigten unter anderem:
- die Eingabe von Monatsbelegungen
- die Anpassung von Stammdaten
- die Buchung zusätzlicher Betreuungstage
- das Hinzufügen ergänzender Bemerkungen (z.B. zu Allergien)
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Zwei Punkte, die besondere Aufmerksamkeit verdienen:Bitte melden Sie jegliche Absenzen (z.B. Krankheit, Unfall oder andere schulische Abwesenheiten) über die Klapp-App direkt an die zuständige Lehrperson. Die FeBa-Leitung erhält diese Information ebenfalls automatisch über die Klapp-App.
Die Kündigung eines Betreuungsvertrags oder einzelner Module ist über die tagiNet-App nicht möglich. Die Vertragsauflösung müssen Sie schriftlich per E-Mail an
bildung@bubikon.ch einreichen.
Eltern, deren Kind während dem laufenden Schuljahr 2025/26 erstmals im FeBa angemeldet wird:Füllen Sie auf unserer Website das Formular "Erstellen eines Benutzerkontos" aus. Danach erhalten Sie Ihr persönliches Login für die App. Sie werden dann automatisch durch die weiteren Schritte geführt.
Sollten Sie beim Anmeldeprozess Unterstützung benötigen, finden Sie direkt unter der Rubrik "Häufig gestellte Fragen zur tagiNet App" hilfreiche Hinweise. Bitte konsultieren Sie diese bei Unklarheiten zuerst. Falls Sie dennoch nicht weiterkommen, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden.Kontaktdetails
FeBa Bubikon, Schulhaus Dörfli, alte Schulstrasse 4
Tel. FeBa 055 253 36 18, Mobile: 079 583 79 24, Email:
feba.bubikon@schule-bubikon.chFeBa Wolfhausen, Schulhaus Geissberg, Schulstrasse 11
Tel. FeBa 055 253 35 55, Mobile: 079 429 67 17, Email:
feba.wolfhausen@schule-bubikon.chElternbeiträge bei den kommunalen Tagesstrukturen (FeBa)
Die Elternbeiträge je Kind und Betreuungsumfang innerhalb einer Woche werden zusammengezählt und mit einer Monatspauschale auf den monatlichen Elternbeitrag hochgerechnet. Bei der Betreuung in der FeBa während der Schulzeit (39 Wochen) wird ein Faktor von 3.16 angewendet. Die Weiterbildungs-, Feiertage usw. an denen die Betreuungsangebote nicht zur Verfügung stehen, sind damit abgegolten. Zusätzliche einzelne Buchungen werden immer zusätzlich verrechnet.