Schule Bubikon

Corona-Massnahmen bis 27. Februar 2022 verlängert

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Geltungsdauer der aktuellen Verordnung zu den Corona Massnahmen bis zum 27. Februar 2022 verlängert. Dies bedeutet insbesondere, dass die Maskentragepflicht ab der 1. Primarschulklasse des Kantons Zürich bis am 27. Februar 2002 gilt - in Bubikon demzufolge bis zu den Sportferien.

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