Schule Bubikon

Maskentragpflicht weiterhin auch nach den Weihnachtsferien

Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher starten zu können, gilt die Maskentragepflicht ab dem 3. Januar 2022 auch für Schüler:innen der 1. bis 3. Primarschulklassen. Ab der 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskentragpflicht bereits seit dem 1. Dezember 2021. Die Maskentragpflicht gilt auch für den Sportunterricht, für das FeBa und für freiwillige schulische Aktivitäten. Weiterhin gilt in der Schule die Maskentragpflicht für alle erwachsenen Personen, auch Geimpfte und Genesene.

Diese Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.

Die Masken werden von der Schule zur Verfügung gestellt.