Schule Bubikon

Maskenpflicht ab 1. Dezember 2021

Ab Mittwoch, 1. Dezember gilt eine generelle Maskentragepflicht für alle Schüler:innen ab der 4. Primarklasse an allen Schulen, an welchen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann. Die Maskentragepflicht für alle erwachsenen Personen gilt weiterhin. Die Maskentragepflicht gilt in allen Innenräumen. Im Freien besteht keine Pflicht Die freiwillige Befreiung durch Vorlegen eines Zertifikates ist aufgehoben. Die Maskentragepflicht gilt damit auch für Geimpfte und Genesene.
Lehrpersonen und Schüler:innen mit einer ärztlichen Maskentragdispens aus gesundheitlichen Gründen, reichen diese in Kopie ein und müssen wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen (Selbsttests werden nicht anerkannt).

Die Maskentragepflicht gilt auch für den Sport- und Musikunterricht, für die Tagesstrukturen und für freiwillige schulische Aktivitäten.

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