Schule Bubikon
Besuch im Bezirksgericht Pfäffikon ZH
Der Richter, der zugleich Gerichtspräsident ist, empfing uns am Eingang des Verhandlungsraumes. Im Gerichtssaal stellte er sich vor und erklärte uns den Ablauf. Dann holte die Gerichtssekretärin den Angeklagten und der Richter eröffnete die Verhandlung mit Fragen zu den Personalien des Angeklagten. Die Gerichtssekretärinnen schrieben für das Protokoll alles mit. In der Verhandlung ging es um Entwendung zum Gebrauch. Der Angeklagte war ohne gültigen Fahrausweis mit einem geklauten Auto unterwegs und baute einen Unfall. Er entfernte sich vom auf dem Dach liegenden Auto und tauchte unter, weil er vermutlich stark alkoholisiert war. Die Polizei fand aber auf dem offenen Airbag des Unfallautos Spuren der DNA des Angeklagten und konnte so den Täter überführen. Der Angeklagte wies alle Schuld von sich und sagte, dass er an diesem Wochenende bei einem Kollegen in St.Gallen gewesen sei. Dieser Zeuge war aber nicht glaubwürdig, weil er sich in Widersprüche verstrickte. Der Angeklagte bestritt seine Schuld, deshalb dauerte die Verhandlung nur 15 Minuten. Da er schon mehrere Vorstrafen hatte, wurde der Täter zu einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Fr verurteilt. Zudem kriegt er eine Busse von 300 Fr, weil er sich vom Unfallauto entfernt hat ohne die Unfallstelle zu sichern. Der Angeklagte muss auch die Gerichtskosten von 2500 Fr bezahlen. Nach der Verhandlung durften wir Fragen stellen und der Richter erzählte Geschichten aus seinem Alltag. Die Verhandlung war sehr spannend und hat uns sehr beeindruckt. Wir hoffen, dass wir nie selber vor Gericht müssen, man kommt sich ziemlich klein vor.


zurück erstellt am 14.10.2008
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