Schule Bubikon

Von A-Z (gilt für die Sekundarschule Bubikon)

[ A B D E F H I J K L M N P R S T U V W Z ]


Krankheit

Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind täglich vor der ersten Lektion ab. Dies geschieht per KLAPP Nachricht an die Klassenlehrperson und betreffende Lehrpersonen.

Zahnarzt- / Arzttermine / Vorhergesehenes

Arzttermine werden nach Möglichkeit in die Freizeit gelegt. Falls Ihr Kind doch einmal fehlen sollte, melden Sie es der Klassenlehrperson mit einer KLAPP Nachricht.

Jokertage

Entnehmen Sie bitte die Regelung der Jokertage dem separaten Reglement.

=> das Reglement finden Sie unter: www.schule-bubikon.ch > Onlineschalter > Merkblätter/Reglemente > Jokertage: Reglement


Danke für Ihre Kooperation!

>Siehe auch Dispensationen

Jokertage

Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Raucherwaren und anderen Suchtmitteln in den Schulhäusern, auf dem Pausenareal oder an schulischen Anlässen ist verboten.

Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Die Schule Bubikon stellt den Schülerinnen und Schülern der Sek Bubikon einen betreuten Aufenthaltsraum über Mittag zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag: 11.50 - 13.20
Dienstag: 11.50 - 13.20
Donnerstag: 11.50 - 13.20
Freitag: 11.50 - 13.20

An der Sekundarschule werden wöchentlich vier Aufgabenlektionen angeboten. Die Zeiten sind aus dem Stundenplan ersichtlich und an den Infoboards in den Schulhäusern angeschlagen.


Zweimal jährlich finden zwei Besuchstage statt. Die Eltern bekommen so einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchstage werden zusammen mit den Feriendaten jährlich veröffentlicht.

Bitte vorschulpflichtige Kinder nicht zum Besuchstag mitnehmen, danke.


Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss in eine Regelklasse schnell zu finden.
Dieser Unterricht findet auf der Kindergartenstufe integriert statt. Kinder ohne Deutschkenntnisse werden auf der Primar- und der Sekundarstufe I während zweier Jahre wöchentlich mit 2 Lektionen unterstützt. Kinder, die noch nicht ausreichend Deutsch können, erhalten DaZ-Aufbauunterricht.
Ausführliche Informationen dazu finden sich in der Broschüre „Deutsch als Zweitsprache in Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklasse“.
(Quelle:www.vsa.zh.ch)

Zusätzlich zu den Jokertagen können Schüler/innen bei besonderen Anlässen vom Unterricht dispensiert werden. Gesuche richten Sie bitte an die Klassenlehrperson. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung.

Dispensationen: Regelung übrige Dispensationen

Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Raucherwaren und anderen Suchtmitteln in den Schulhäusern, auf dem Pausenareal oder an schulischen Anlässen ist verboten.


Eine sinnvolle Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Eltern voraus. Elternabende und Einzelgespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer wählen die ihnen geeignet erscheinende Form der Zusammenarbeit mit den Eltern; sie berücksichtigen nach Möglichkeit deren Bedürfnisse.
Selbstverständlich haben Eltern jederzeit das Recht, ein Elterngespräch mit der Lehrperson zu wünschen, wenn sie das Bedürfnis dazu haben.

Das "Elterninfo" erscheint jeweils vor den Ferien, also fünf Mal jährlich.

aktuelles Elterninfo

Die Elternmitwirkung an der Sekundarschule Bubikon wird durch den Elternrat gewährleistet.

Elternmitwirkung EmW Sek

In der ersten Sekundarschule werden von allen Schüler/innen die notwendigsten Daten mit dem Erhebungsblatt erhoben, damit die Schule in einem Notfall richtig reagieren kann.
In der Folge (2. und 3. Sek) bitten wir die Eltern Veränderungen sogleich der Schulleitung zu melden, danke.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Erhebungsblatt_SJ_2223_Sek_Bubikon.pdf - document, 84987)  Erhebungsblatt Sek Bubikon  (84.99 kB)

Exkursionen sind ein Teil des Unterrichts. Sie dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes, sind unentgeltlich und von der Klassenlehrperson begleitet.


Das Fachteam ist ein niederschwelliges, professionelles Beratungsangebot für die Schuleinheit, wo alle Fälle besprochen werden können, die eine erweiterte schulische Betreuung verlangen oder erwarten lassen. Lehrpersonen und Eltern können sich beraten lassen.
Das Fachteam setzt sich auf der Sekundarschule Bubikon aus folgenden Fachpersonen zusammen: Lehrperson für Integrative Förderung, Schulsozialarbeiter/in, Schulpsycholog/in, Schulpflegemitglied, Schulleitung.

Sonderpädagogisches Angebot

Integrative Förderung

Ferienverlängerungen werden grundsätzlich keine gewährt. Für eine Ferienverlängerung müssen Jokertage eingesetzt werden oder ein Dispensationsgesuch eingereicht werden.
> Siehe auch Dispensationen oder Jokertage

Jokertage

Falls Ihr Kind etwas in der Schule vergessen hat, so hilft Ihnen der Hauswart, Herr Baumann, gerne weiter.

Hauswart Iwan Baumann Tel. 079 488 16 86


Die Sekundarschule Bubikon führt selber keine Aktivitäten zum Thema Halloween durch. Trotzdem stellen wir an dieser Stelle Informationen zum Thema für die Erziehungsberechtigten zur Verfügung.
Im folgenden Link finden Sie alle relevanten Informationen zu Halloween.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Factsheet KAPO 2015 - document, 1244813)  Flyer Halloween der Kantonspolizei  (1.24 MB)

In den Schulhäusern Bergli und Spycherwise gehen insgesamt fast zweihundert Jugendliche und Lehrkräfte ein und aus. Das setzt voraus, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen und zu Gebäuden und Umgebung Sorge tragen.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Hausordnung 2017 - document, 41913)  Hausordnung Sekundarschule  (41.91 kB)

Die Schulkinder müssen sich während der Pausen im Pausenareal aufhalten und dürfen dieses nicht verlassen.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Pausenareal 2017 - document, 324744)  Pausenareal  (324.74 kB)

Iwan Baumann
Tel. 079 488 16 86


Seit dem Schuljahr 96/97 wird in Bubikon Wolfhausen auf allen Volksschulstufen die ISF oder die IF ( Integrative Förderung ) angeboten.
Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Förderung benötigen, können dadurch in der Regelklasse ihrer Wohngemeinde den Unterricht besuchen. Früher mussten sie oftmals in auswärtigen Kleinklassen beschult werden.
Um in gemeinsamer Verantwortung mit den Regelklassenlehrerinnen und Lehrer eine gezielte Förderung zu erreichen, steht eine Schulische Heilpädagogin oder ein Heilpädagoge zur Verfügung. Der Förderunterricht findet parallel zu den normalen Schulstunden statt, wobei häufig gemeinsames Unterrichten angestrebt wird. ( Teamteaching )

Fachteam

Sonderpädagogisches Angebot


1. Grundsätzliches

Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage (Jokertage) pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Im vorliegenden Reglement werden Sperrfristen, Abläufe etc. beschrieben.
Jeder bezogene Jokertag oder -halbtag gilt als ganzer Tag. Nicht benutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen.

2. Eingabefrist / Informationspflicht der Eltern

Die Eltern informieren die Klassenlehrperson/Kindergärtnerin nach Möglichkeit mindestens 2 Tage schriftlich im Voraus. Es braucht kein Gesuch und keine Begründung. Das Formular zum Bezug von Jokertagen muss zu Kontrollzwecken bei der Lehrperson eingereicht werden. Das Formular ist unter www.schule-bubikon.ch > Onlineschalter > Formulare abrufbar.
Für die Information sämtlicher betroffenen Lehrpersonen, Therapeuten, Musik-lehrer/innen und Betreuerinnen des Familienergänzenden Angebots (FeBa) sind die Eltern verantwortlich.

3. Kontrolle

Die Lehrperson kontrolliert den Stand der bezogenen Jokertage der entsprechenden Schülerin/des entsprechenden Schülers bevor diese das von den Eltern ausgefüllte Jokertageformular visiert - mit dem Vermerk "OK genehmigt" oder „abgelehnt“ unter Angabe des Grundes (z.B. Sperrtag etc.). Eine Kopie geht an die Eltern, das Original geht zur Aufbewahrung an die Schulleitung.

4. Sperrtage

An folgenden Tagen dürfen keine Jokertage bezogen werden:
• Erster Schultag im Kindergarten
• Letzter Schultag in der 3. Sek.

In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung.

5. Aufarbeiten des Unterrichtsstoffs

Die Eltern sind dafür besorgt, dass der verpasste Unterrichtsstoff in Absprache mit der Lehrperson vor- oder nachgearbeitet wird. Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, dem Kind im Voraus Arbeiten oder Aufträge mitzugeben.

Das Formular zum Bezug von Jokertagen finden Sie hier

Das Jokertage-Reglement finden Sie hier


Das kjz (früher: Jugend- und Familienberatung) gehört zum Amt für Jugend- und Berufsberatung.

Das kjz Rüti besteht aus drei Abteilungen:

  • Mütter- und Väterberatung
  • Erziehungsberatung
  • Soziale Arbeit und Mandate

Zur Angebotsübersicht: www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/ueber_uns/bezirke_hinwil_meilen_pfaeffikon_uster/kjz_rueti.html

kjz Rüti
Joweid Zentrum 1
Postfach 454
8630 Rüti

Telefon 043 259 76 00
Fax 043 259 76 33
www.ajb.zh.ch

In der Oberstufe wird in der Regel ein einwöchiges Klassenlager in drei Jahren durchgeführt. Dies ist eine Arbeitswoche, die der Erziehung zur Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein dienen. Die Eltern bezahlen eine vom Kanton festgelegte Tagespauschale für die Verpflegung.

Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Gesuchen für Klassenzuteilungen können nur in Ausnahmefällen entsprochen werden.

Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei psychischen, psychosomatischen, erzieherischen und familiären Problemen. Behandlungsformen: Einzelpsychotherapie, Familientherapie, Elternberatung, Gruppentherapie.

Finanzierung: Krankenkasse

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Ambulatorien und Spezialangebote
Ambulatorium Wetzikon

http://www.pukzh.ch/unsere-angebote/kinder-und-jugendpsychiatrie/angebote/ambulantes-angebot/ambulatorien/ambulatorium-wetzikon/

Krankheitsbedingte Absenzen sind der Lehrkraft vor der ersten Unterrichtsstunde mitzuteilen.

Siehe auch Absenzenregelung

Absenzenregelung


Siehe auch: Sonderpädagogisches Angebot

Bitte lesen Sie das angefügte Dokument. Danke.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Leitbild Schule Bubikon - document, 117089)  Leitbild Schule Bubikon  (117.09 kB)

Telefon: 055 253 35 90
E-Mail: logo@schule-bubikon.ch

Sollte Ihr Kind von Läusen befallen sein, melden Sie dies bitte unverzüglich der Klassenlehrperson sowie den Betreuerinnen des FeBa. Treten in der Klasse Ihres Kindes Läuse auf, werden alle Kinder durch Fachfrauen der SPITEX Bubikon auf Läuse überprüft. Alle Eltern erhalten ein Merkblatt. Sollte Ihr Kind ebenfalls befallen sein, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, damit Sie die notwendigen Massnahmen einleiten können. Die Nachkontrolle findet in den Schulklassen ebenfalls durch die SPITEX statt.

www.kopflaus.ch

Läuse: Merkblatt für Eltern zum Vorgehen bei Lausbefall innerhalb einer Schulklasse




Evang. - ref Parramt: 055 243 12 25

Röm. Kath Pfarramt: 055 251 20 30

Ein zentrales Thema wird von einer oder mehreren Klassen bearbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend – oder Nachtstunden tangiert sein.


Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Raucherwaren und anderen Suchtmitteln in den Schulhäusern, auf dem Pausenareal oder an schulischen Anlässen ist verboten.

In allen Schulhäusern gilt: Die Kinder tragen während der Unterrichtstunden Hausschuhe. In den Turnhallen dürfen nur saubere Turnschuhe mit nicht markierenden Sohlen getragen werden (keine schwarzen oder roten Sohlen).

Die Schulanlage ist auch ausserhalb des Schulbetriebes ein von den Kindern geschätzter und geeigneter Spiel- und Aufenthaltsort. Wir freuen uns, wenn sie auch während der unterrichtsfreien Zeit belebt ist, bitten Sie jedoch mitzuhelfen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Die Spielplätze dürfen ausserhalb der Schulzeit und während den Schulferien an folgenden Zeiten benützt werden:

Montag bis Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 22.00 Uhr

Sonntag: 14.00 Uhr – 20.00 Uhr


  • Auf den Schulanlagen gilt ein generelles Hundeverbot.
  • An folgenden kirchlichen Feiertagen sind die Spielplätze gesperrt: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstage
  • Das Musikhören ist auf den öffentlichen Plätzen zu unterlassen.
  • Das Betreten des Rasens mit Stollenschuhen (Alu-Stollen, zwischen 4 und 16 mm) ist nicht gestattet.
  • Auf den öffentlichen Anlagen gilt ein generelles Fahrverbot.
  • Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
  • Den Anweisungen der Hauswarte oder anderer Aufsichtspersonen ist strikte Folge zu leisten.

>> Merkblatt Ruhezeiten auf den öffentlichen Anlagen in Bubikon und Wolfhausen

Seit Ende 2011 ersetzt der Runde Tisch Bubikon die Kommission Jugend, Familie und Prävention. Die neue Organisation setzt sich aus Fachleuten der folgenden Richtungen zusammen:

Behörden
Sozialvorsteher (Vorsitz)
Polizeivorsteher
Mitglied Schulpflege

Institutionen
Jugenddienst Kantonspolizei
Jugendarbeit der Kirche

Schule
Schulsozialarbeit
Schulleitung Sek
Gesamtleiter Friedheim
Verwaltung
Sozialsekretariat
Jugendarbeit (MOJUGA)
Hauswarte
Die Hauptaufgaben des Runden Tisches Bubikon liegen in der Vernetzung (Informations- und Meinungsaustausch, ganzheitliche Betrachtung), der Prävention (Erkennen von Handlungsfeldern, Tendenzen beobachten, Probleme ansprechen, Kontakte zur Bevölkerung) sowie im koordinierten Vorgehen bei erkannten Problemen (definieren und umsetzen bzw. delegieren von Massnahmen).

Der Runde Tisch Bubikon tagt regelmässig etwa alle zwei Monate. Bei Bedarf kann er auch kurzfristig einberufen werden.

Dank der umfassenderen Vernetzung aller wichtigen Akteure werden Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt, was eine rechtzeitige Intervention und gezielte Prävention ermöglicht. Die kurzen Entscheidungswege ermöglichen eine schnellere Reaktion auf Vorfälle. Ganz allgemein fördert das Kennen der Ansprechpersonen der mit den gleichen Themen befassten Stellen ein schnelles, koordiniertes und unkompliziertes Handeln.

Für Projekte, z. B. zur kommunalen Prävention, können bei Bedarf zusätzlich Projektgruppen einberufen werden.

Kontakt Haben Sie Fragen oder Feststellungen gemacht, die Sie gerne dem Runden Tisch Bubikon melden möchten? Sie erreichen uns wie folgt:

055 253 33 44
runder-tisch@bubikon.ch

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Runder_Tisch_Konzept.pdf - document, 239304)  Konzept Runder Tisch  (239.30 kB)


In allen Schulhäusern gilt: Die Kinder tragen während der Unterrichtstunden Hausschuhe. In den Turnhallen dürfen nur saubere Turnschuhe mit nicht markierenden Sohlen getragen werden (keine schwarzen oder roten Sohlen).

Die Schulanlage ist auch ausserhalb des Schulbetriebes ein von den Kindern geschätzter und geeigneter Spiel- und Aufenthaltsort. Wir freuen uns, wenn sie auch während der unterrichtsfreien Zeit belebt ist, bitten Sie jedoch mitzuhelfen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Die Spielplätze dürfen ausserhalb der Schulzeit und während den Schulferien an folgenden Zeiten benützt werden:

Montag bis Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 22.00 Uhr

Sonntag: 14.00 Uhr – 20.00 Uhr


  • Auf den Schulanlagen gilt ein generelles Hundeverbot.
  • An folgenden kirchlichen Feiertagen sind die Spielplätze gesperrt: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstage
  • Das Musikhören ist auf den öffentlichen Plätzen zu unterlassen.
  • Das Betreten des Rasens mit Stollenschuhen (Alu-Stollen, zwischen 4 und 16 mm) ist nicht gestattet.
  • Auf den öffentlichen Anlagen gilt ein generelles Fahrverbot.
  • Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
  • Den Anweisungen der Hauswarte oder anderer Aufsichtspersonen ist strikte Folge zu leisten.

>> Merkblatt Ruhezeiten auf den öffentlichen Anlagen in Bubikon und Wolfhausen

Schulleitung der Sekundarschule Bubikon Theresa Gurle
Schulhaus Bergli
Tel. 055 253 34 62
sl.sek.bubikon@schule-bubikon.ch

Der Schulpsychologische Beratungsdienst ist eine kinder- und jugendpsychologische Einrichtung im Bezirk Hinwil im Dienste aller an der Schule Beteiligten (Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern, Schulpflege).
Ausgehend von den Bedürfnissen und Schwierigkeiten der Kinder werden Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen im weiteren Vorgehen beraten.
Das Ziel dieser Institution ist die Beratung bei Schulproblemen für alle Beteiligten (Kinder, Lehrpersonen, Eltern und Schulleitungen) und das Finden geeigneter Stütz- und Fördermassnahmen oder Schulungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder.
Die Zielgruppen des SPBD sind Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten und persönlichen Problemen, Lehrer/innen, die Beratung in Bezug auf einzelne Kinder suchen, Eltern, die eine Beratung wegen Erziehungsproblemen oder Schulproblemen ihrer Kinder suchen.
Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes erfolgt schriftlich über die Lehrperson (Formular). Eine Anmeldung kann nur mit Einwilligung der Eltern geschehen.
Lehrer/innen, Eltern, Schüler/innen können sich auch für Beratungen direkt telefonisch anmelden.

SPBD: Tel 055 253 60 30 / Fax 055 253 60 31

www.spbd.ch

Schulreisen sind Ausflüge einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Unterricht und sind unentgeltlich.

Die Zielgruppen der Schulsozialarbeit sind Schüler/innen mit schulischen und/oder persönlichen Problemen, Lehrpersonen, die in Bezug auf einzelne Kinder oder ganze Klassen Beratung suchen, aber auch Eltern/Erziehungsberechtigte, die sich zu Erziehungsthemen oder dem Umgang mit der Lebenswelt Schule beraten lassen möchten. Die Schule als Institution wird von der Schulsozialarbeit präventiv begleitet, um eine gute Schulhauskultur zu fördern und zu erhalten.

Kontakt Schulsozialarbeit Sekundarschule Bubikon:

Gemäss kantonaler Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege findet für jede Schülerin/jeden Schüler jährlich ein Zahnuntersuch durch eine Zahnärztin/einen Zahnarzt statt.
Die Eltern erhalten jeweils im September durch die Schulverwaltung das entsprechende Aufgebot für ihr/e Kind/er. Der Untersuch ist obligatorisch und muss jeweils bis zum 31. März durchgeführt sein.

Die Schülerinnen und Schüler werden auf der Kindergartenstufe, in der 5. Klasse der Primarstufe und auf der 2. Sekundarstufe schulärztlich untersucht.

Bei Eintritt in den Kindergarten ist dafür Ihre Privatärztin/Ihr Privatarzt zuständig und die Kosten werden durch Ihre Krankenversicherung übernommen. Auf der Primar- und und auf der Sekundarstufe wird empfohlen, diesen Untersuch aus medizinischen und verfahrenstechnischen Gründen beim eigenen Kinder- oder Hausarzt durchführen zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie sich auch bei unseren Schulärzten melden. Die Rechnung Ihrer Arztpraxis können Sie der Krankenkasse einschicken (der Selbstbehalt geht zu Ihren Lasten). Allfällige Kosten für den Untersuch durch den Schularzt/die Schulärztin gehen zu Lasten der Schule Bubikon.

In der schulärztlichen Gesundheitsvorsorge sind neben dem Sicherstellen des Impfwesens vor allem die Sinnesorgane, Grösse und Gewicht schulrelevante, gesundheitliche Faktoren, die es zu überprüfen gilt. Die schulärztliche Untersuchung ist somit weniger weitreichend als eine Untersuchung bei der Privatärztin/beim Privatarzt und ersetzt die von Ihnen geplante individualmedizinische Untersuchung bei der Privatärztin/beim Privatarzt nicht. Betrachten Sie die Schulärztin/den Schularzt als Dienstleistung zu Gunsten der Gesundheit Ihres Kindes im schulischen Umfeld.

Die betroffenen Eltern erhalten rechtzeitig ein Schreiben unserer Schulverwaltung.

Schulärzte unserer Gemeinde:

Frau und Herr Dres. med. Rebekka und Roger Russenberger
Zelgwiesstrasse 6
8608 Bubikon
Tel. 055 243 12 21

Herr Dr. med. Markus Meier
Ärztezentrum Wolfhausen
Landstrasse 29
8633 Wolfhausen
Tel. 055 243 24 24

Mehr Informationen zum schulärztlichen Dienst finden Sie in der Elterninformationsbroschüre unter

www.vsa.zh.ch/sad

Iwan Baumann
Tel. 079 488 16 86

Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern und Jugendlichen, die auf Grund erschwerter Lern- oder / und Verhaltensvoraussetzungen einen besonderen Förderbedarf aufweisen. Fachpersonen unterstützen diese Schülerinnen und Schüler individuell, um für sie ein möglichst grosses Mass an schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Eingliederung und selbstständiger Lebensgestaltung zu erlangen.

Direkter Download - Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Ueberblick_Sonderpaedagogisches_Angebot.pdf - document, 79773)  Übersicht Sonderpädagogisches Angebot Schule Bubikon  (79.77 kB)


Iwan Baumann
Tel. 079 488 16 86



In acht Tagen mit dem Velo von Bubikon nach Südfrankreich. Gestartet wird vom Schulhaus und Ziel ist das 1'000 km entfernte Örtchen mit dem wunderbaren Namen Saintes-Maries-de-la-Mer in der Camargue.

Versicherung:
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerversicherung mehr.

Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.


Erfolgt ein Wegzug aus der Schulgemeinde Bubikon sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.


Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr.