Schule Bubikon

Keuchhusten an der Sekundarschule Bubikon

Bei verschiedenen Schüler/innen der Sekundarschule ist in der letzten Woche die Krankheit Keuchhusten diagnostiziert worden. Dies wurde der Schulleitung vom Schularzt mitgeteilt.
Keuchhusten ist für Kinder ab 6 Monaten und Erwachsene grundsätzlich ungefährlich mit Antibiotika behandelbar.
Damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet, muss die Schule auf folgende Massnahmen bestehen:

  • Kinder mit Symptomen (hartnäckiger Husten, bis hin zum Erbrechen oder nach Luft schnappen), müssen sich auf die Krankheit beim Arzt testen lassen.
  • Wird eine ärztliche Abklärung verweigert, so muss die Schulleitung das entsprechende Kind vom Unterricht dispensieren, bis die Symptome abgeklungen sind (bis zu 21 Tage ab Krankheitsbeginn)
  • bei positivem Bescheid wird eine Antibiotika-Behandlung empfohlen.
  • Kinder mit positivem Bescheid, welche eine Antibiotika-Behandlung ablehnen, werden von der Schulleitung für 21 Tage ab Krankheitsbeginn vom Unterricht dispensiert. Dies auf der gesetzlichen Grundlage Art. 29, Volksschulverordnung und in Absprache mit dem schulärztlichen Dienst des Kantons Zürich.

Im Dokument im Anhang finden Sie eine gute Zusammenstellung der Informationen und Empfehlungen des schulärztlichen Dienstes der Stadt Zürich.